RügenHerz
1. Mietvertrag
1. Durch Reisevertrag/Buchungsbestätigung/Rechnung (BB)
nach Maßgabe der Beschreibung auf der Homepage der RügenHerz Ferienhausvermietung, Inhaberin Sylvia Ulbig (RH) bietet der Mieter (Gast) den
Abschluss eines Mietvertrages für die in der Reservierung bezeichnete
Ferienunterkunft verbindlich an. Die Reservierung kann schriftlich, mündlich,
fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Mietvertrag
kommt mit dem Zugang der schriftlichen (auch per E-Mail) BB der RH beim Mieter
zustande. Vermieter ist die RH, es sei denn, in BB wird von der RH ein anderer
Vermieter namentlich benannt. In einem solchen Fall ist die RH nur Vermittler.
2. Weicht der Inhalt der BB vom Inhalt der Reservierung ab,
so liegt darin ein neues Angebot des Vermieters vor. Der Mietvertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter diesem
zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige
Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises, der Anzahlung
oder des Antrittes der Reise erfolgen.
3. Liegen die Miet- und Zahlungsbedingungen des Vermieters
dem Mieter bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit
BB übersandt. Die Miet- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe
der Regelung in 1.2. Bestandteil des BB.
4. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich
aus der Leistungsbeschreibung des Vermieters für den Mietzeitraum sowie
aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben im Reisevertrag. Andere leistungsträgereigene
Prospekte oder mündliche Nebenabreden Dritter außer RH sind nicht
maßgeblich. Sämtliche Preisangaben auf der Internetseite und in
BB verstehen sich inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Zahlung
1. Mit Erhalt der schriftlichen BB wird innerhalb von 7
Tagen eine Anzahlung von 20% des Mietpreises fällig, Versicherungsprämien
sind sofort bei Buchung fällig.
2. Die Restzahlung ist bei Buchung einer Ferienunterkunft
30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
3. Bei Reservierungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist der
gesamte Reisepreis (Mietpreis und Preis für ggf. vereinbarte Nebenleistungen)
sofort mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig und ist umgehend
durch Banküberweisung sicherzustellen.
4. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht
rechtzeitig ein oder werden sie zurückgebucht, wird dem Mieter eine Frist
zur Zahlung von einer Wochegesetzt. Wird auch nach der Aufforderung unter
Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist die RH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Fall erhebt die RH die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten
(Stornogebühren).
3. Reisedokumente
1. Sollten BB dem Mieter wider Erwarten nicht bis spätestens
sieben Tage nach Reservierung zugegangen sein (im Regelfall per E-Mail, Post
oder bei Online-Buchung bei Abschluss der Buchung zum Selbstausdruck), hat
sich dieser unverzüglich mit der RH in Verbindung zu setzen.
2. Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen1. Werden auf Wunsch des
Reisekunden nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf den Reisetermin,
das Reiseziel, oder die Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen
(Umbuchung), ist die RH berechtigt, pro gemieteter Wohneinheit ein Bearbeitungsentgelt
von € 25,00 zu erheben.
3. Die RH ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen
und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern.
Von den Leistungsänderungen wird sie den Mieter unverzüglich unterrichten
und ihm mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ eine kostenlose
Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen
nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters
bleibt unberührt.
4. Bis zum Reisebeginn kann der Mieter sich durch einen anderen
geeigneten Mieter ersetzen lassen. Dazu hat der Mieter der RH die Person zu
benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintreten soll und diese Person
hat seinen Eintritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten zu bestätigen.
Die RH erhebt für den Wechsel des Vertragspartners ein Bearbeitungsentgelt
von 25,00 € pro Wohneinheit. In sämtlichen Fällen der Umbuchung
sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Mieter der Nachweis
nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.
4. Rücktritt seitens des Mieters
1. Der Mieter hat das Recht, seine Buchung innerhalb von
48 Stunden nach Versand von BB ohne Angabe von Gründen kostenfrei zu
stornieren. Die Stornierung muss schriftlich oder elektronisch (E-Mail) erfolgen.
Maßgeblich der der Zeitpunkt des Eingangs bei der RH. Der Mieter muss
sich in jedem Fall rückversichern, dass seine Stornierung bei der RH
eingegangen ist. Für Stornierungen nach diesem Zeitpunkt tritt die Regelung
unter 5.2, bzw. 5.3 in Kraft.
2. Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen
unter Angabe der Reiseauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Der Rücktritt wird mit dem Zugang der Rücktrittserklärung bei
der RH wirksam. Die RH ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend
zu machen, die (soweit vom Reisenden kein Ersatz-Mieter gestellt wird und
dieser keine Absicherung für den Reservierungsausfall bei der RH abgeschlossen
hat) pro Wohneinheit in Prozent des auf sie entfallenden Mietpreises wie folgt
berechnet wird: In jedem Falle ist bei Reiserücktritt die Anzahlung als
Bearbeitungsgebühr fällig. Bei Stornierungen, die weniger als 8
Wochen vor Reisebeginn liegen, erheben wir 40 % der Reisekosten, weniger als
6 Wochen vor Reisebeginn 60 %, weniger als 4 Wochen 80 %, weniger als 2 Wochen
vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen den vollen Reisepreis (immer abzüglich
der Extraleistungen). Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der
gesamte Mietpreis zu entrichten und es erfolgt keine Rückzahlung.
3. Bei einem Rücktritt mit einer bei der RH abgeschlossenen
Absicherung für den Reservierungsausfall (AFDR) leistet die AFDR Entschädigung
bei Nichtantritt der Reise entsprechend ihre Bedingungen. Mit der Überweisung
der Anzahlung für die Reise inkl. der AFDR (Reisekostenrücktrittsversicherung)
erkennt der Gast diese Bedingungen an.
4. Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten
ebenso für alle Extraleistungen der RH, soweit nicht aufgrund einzelner
Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.
5. Rücktritt seitens RH
1. Analog zu Punkt 4.1 ist RH berechtigt, von einer bestätigten
Buchung innerhalb von 48 Stunden ohne Angaben von Gründen zurückzutreten.
Die Stornierung einer Buchung erfolgt auf elektronischem Wege (E-Mail). Im
Falle der Stornierung einer Buchung durch RH werden dem Mieter keine Kosten
berechnet.
2. RH ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag
vor Antritt oder während des Aufenthaltes zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der
Reise für andere auf dem Grundstück anwesende Feriengäste oder für die Vermieterin
so erheblich stört(z.B. lautstarkes, belästigendes oder rücksichtsloses Verhalten, unangeleinte Haustiere ohne Zustimmung), oder sich so vertragswidrig verhält, dass
es der RH nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten und deshalb die sofortige
Aufhebung des Vertrages bestimmt. Dafür erhält der betreffende Mieter (Gast) keinen finanziellen Ausgleich.